Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13979
OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10 (https://dejure.org/2010,13979)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2010 - 9 WF 4/10 (https://dejure.org/2010,13979)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 9 WF 4/10 (https://dejure.org/2010,13979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Keine Verfahrenskostenhilfe in einfachen Umgangssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2009
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10
    Vielmehr müssen im Einzelfall die objektiven und subjektiven Gegebenheiten überprüft werden (BVerfG, NJW-RR 2007, 1713; FamRZ 2002, 447; BGH, FamRZ 2009, 857; 2006, 481; 2003, 3136; erkennender Senat, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009, Az. 9 WF 376/09, und vom 2. Juni 2010, Az. 9 WF 404/09).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10
    Vielmehr müssen im Einzelfall die objektiven und subjektiven Gegebenheiten überprüft werden (BVerfG, NJW-RR 2007, 1713; FamRZ 2002, 447; BGH, FamRZ 2009, 857; 2006, 481; 2003, 3136; erkennender Senat, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009, Az. 9 WF 376/09, und vom 2. Juni 2010, Az. 9 WF 404/09).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10
    Vielmehr müssen im Einzelfall die objektiven und subjektiven Gegebenheiten überprüft werden (BVerfG, NJW-RR 2007, 1713; FamRZ 2002, 447; BGH, FamRZ 2009, 857; 2006, 481; 2003, 3136; erkennender Senat, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009, Az. 9 WF 376/09, und vom 2. Juni 2010, Az. 9 WF 404/09).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 204/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10
    Dabei kann dahin stehen, ob es - gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift - ausreichend ist, wenn die Sach- oder die Rechtslage schwierig ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 580), denn vorliegend ist nach Aktenlage sowohl der Sachverhalt als auch die Rechtslage objektiv einfach.
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2011 - 9 WF 1/11

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsverfahren

    Auf die behauptete vorprozessuale Tätigkeit des Anwalts kommt es im Übrigen nicht entscheidend an, zumal nicht zu erkennen ist, dass für die Zustimmungserklärung des Kindesvaters besondere tatsächliche oder rechtliche Hürden zu nehmen gewesen wären, und es im Übrigen der Antragstellerin unbenommen war bzw. ist, außergerichtlich juristischen Rat - so beispielsweise auch bei der Öffentlichen Rechtsauskunft - in Anspruch zu nehmen, wenn sie dies für ratsam hält (vgl. Kammergericht, FamRZ 2010, 1460; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 27. Dezember 2010, 10 WF 148/10; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 2009).
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